Ein Todesfall  in der Familie erschüttert unsere Welt. Ein geliebter Mensch ist einfach nicht mehr da. Nun soll man noch den Kopf dafür haben, die damit einhergehenden Angelegenheiten zu regeln? Das fällt schwer.

Bei einem häuslichen Todesfall benachrichtigen Sie zunächst einen Arzt (den Hausarzt oder einen Notfallarzt), der nach Feststellung des Todes die Todesbescheinigung für den Verstorbenen ausstellt. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz übernehmen die Angestellten die Benachrichtigung eines Arztes.

Danach beginnt die Arbeit des Bestatters. Er ist dabei nicht nur Dienstleister im eigentlichen Sinne einer Bestattung. Vielmehr ist er Mediator, Trauerbegleiter und Organisator zugleich. Die Arbeit mit den Angehörigen stellt hierbei einen wichtigen Teil der Bestattungsdienstleistung dar. In unserem Bestattungshaus erhalten Sie die Zeit und Aufmerksamkeit, die sie ganz individuell benötigen.

Folgende Dokumente werden benötigt...

  • Todesbescheinigung des Verstorbenen
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch sowie
  • die Sterbeurkunde oder Todeserklärung für den verstorbenen Ehepartner
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch und die Scheidungsurkunde
  • aktuelle Rentenanpassungsmitteilung der gesetzlichen Renten (BFA, LVA) sowie der  Betriebs- und Zusatzrenten
  • die Originalpolicen von Versicherungen wie z. B. Sterbegeldversicherung oder Lebensversicherung
  • falls eine Grabstelle vorhanden ist wird die Urkunde über das Nutzungsrecht (Grabnachweis) benötigt
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Bei einem häuslichen Todesfall wird der Verstorbene in Absprache mit der Familie eingebettet und abgeholt. Auf Wunsch kann der Verstorbene jedoch auch bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz wird der Verstorbene in Absprache mit der Familie und der Einrichtung eingebettet und abgeholt.

Eine wichtige Aufgabe bei der Trauerbewältigung ist für viele Angehörige häufig die Organisation von Trauerfeier und Bestattung. Es müssen die Bestattungsform, eine Grabstelle oder ein anderer Bestattungsort sowie ein Sarg respektive eine Urne ausgewählt werden. Der Blumenschmuck und die Kaffeetafel sind zu bestellen und der Inhalt der Trauerfeier ist (zusammen mit dem Pastor/Pfarrer oder einem Trauerredner) zu gestalten. Außerdem muss eine Traueranzeige für die Zeitung vorbereitet werden sowie Trauerkärtchen zur Versendung an die Angehörigen und/oder Trauergäste.

Neben der eigentlichen Organisation von Bestattung und Trauerfeier müssen auch noch wichtige Formalitäten wie die Sterbefallbeurkundung oder das Ab-/Ummelden von Renten- und Versorgungsleistungen erledigt werden.

Nach der Bestattung gestalten die Angehörigen in der Regel noch eine Danksagung für die Zeitung oder zum Versand an die Trauergäste. Des Weiteren sind Kündigungen beispielsweise von Wohnung, Krankenkasse, Wasser- und Energieversorgung, Telefon und GEZ vorzunehmen. Versicherungen und Konten müssen aufgelöst werden. Ggf. muss ein Erbschein beim Amtsgericht beantragt werden.

Wir als fachgeprüfte Bestatter stehen Ihnen in dieser schweren Zeit gerne unterstützend zur Seite und übernehmen alle von Ihnen gewünschten Formalitäten, sodass Sie sich ganz auf Ihren Abschied von dem Verstorbenen und die Trauerbewältigung einlassen können.

 

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